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   OLG Frankfurt, 23.02.2010 - 5 U 17/09   

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https://dejure.org/2010,22180
OLG Frankfurt, 23.02.2010 - 5 U 17/09 (https://dejure.org/2010,22180)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.02.2010 - 5 U 17/09 (https://dejure.org/2010,22180)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - 5 U 17/09 (https://dejure.org/2010,22180)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 826 BGB, § 830 BGB
    Schadensersatz wegen Verschweigen der Risiken eines Genossenschaftsbeitritts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Verschweigen der Risiken eines Genossenschaftsbeitritts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 06.05.2008 - XI ZR 56/07

    Giroverhältnis der beteiligten Banken entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2010 - 5 U 17/09
    Hinsichtlich der fehlenden Eignung des Investments des Klägers unter dem Gesichtspunkt der Förderungswürdigkeit nach dem EigZulG ist von vorsätzlichem Handeln auszugehen, weil der Beklagte zu 4. so leichtfertig gehandelt hat, dass er eine Schädigung des Klägers in Kauf genommen haben muss (vgl. BGH, Urteil v. 6. mai 2008, XI ZR 56/07, JNJW 2008, 2245, Juris-Rz.. 46; Urteil vom 14. April 1986 - II ZR, 123/85, NJW-RR 1986, 1158, Juris-Rz.. 17).
  • BGH, 19.02.2008 - XI ZR 170/07

    Schadensersatzpflicht des für ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen tätigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2010 - 5 U 17/09
    Wird die Empfehlung auf Grund grob fahrlässigen Verhaltens leichtfertig und in unrichtiger Weise abgegeben, ist sie dann als sittenwidrig zu werten, wenn sie erkennbar für die Entschließung des Anlegers von Bedeutung ist und in Verfolgung eigener Interessen in dem Bewusstsein einer möglichen Schädigung des Anlegers abgegeben wird (vgl. BGH, Urteil v. 19. Februar 2008 - XI ZR 170/07, BGHZ 175, 276, Juris-Rz.. 29).
  • BGH, 26.09.2002 - IX ZB 180/02

    Beruhen des titulierten Anspruchs auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2010 - 5 U 17/09
    Bereits im Erkenntnisverfahren kann, wenn es auf die rechtliche Qualifizierung eines Anspruchs ankommt, z.B. als vorsätzliche unerlaubte Handlung für Vollstreckungserleichterungen nach § 850 f Abs. 2 ZPO oder für den Ausschluss der Restschuldbefreiung nach § 302 Nr. 1 InsO Feststellungsklage erhoben werden (vgl. Zöller/Greger, a.a.O., § 256, Rz. 8 b; BGH, Beschluss v. 26.9.2002 - IX ZB 180/02, BGHZ 152, 148, Juris-Rz.
  • BGH, 13.09.2004 - II ZR 276/02

    Begriff des Repräsentanten einer ausländischen Investmentgesellschaft; Haftung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2010 - 5 U 17/09
    Die höchstens 3-jährige Verjährungsfrist gilt nur für Ansprüche aus eigentlicher Prospekthaftung, nicht aber für die Haftung eines Gründungsgesellschafters und Vertragspartners des Anlegers aus Verschulden bei Vertragsschluss oder aus Delikt, hieraus resultierende Ansprüche verjähren auch dann in der regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn das Verschulden auf Prospektmängeln beruht (vgl. BGH, Urteil v. 13.9.2004 - II ZR 276/02, NJW 2004,, 3706, Juris-Rz. 25, 30; Urteil v. 28. Februar 2005, II ZR 13/03, NJW-RR 2005, 751, Juris-Rz. 9).
  • BGH, 30.11.1989 - III ZR 215/88

    Feststellung einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2010 - 5 U 17/09
    Die Feststellung, der titulierte Anspruch sei aus dem Gesichtspunkt der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung gerechtfertigt, ist ein Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO und betrifft nicht lediglich eine Vorfrage oder (unselbständige) Elemente eines solchen (vgl. BGH, Urteil v. 30. November 1989 - III ZR 215/88, BGHZ 109, 275, Juris-Rz.. 7).
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 217/03

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2010 - 5 U 17/09
    (vgl. BGH, Urteil vom 19.7.2004 - II ZR 217/03, NJW 2004, 2671).
  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 213/03

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages; Verfahren zur Ermittlung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2010 - 5 U 17/09
    (vgl. BGH, Urteil vom 19.7.2004 - II ZR 217/03, NJW 2004, 2671).
  • BGH, 11.11.2003 - VI ZR 371/02

    Voraussetzungen der Haftung für Schäden durch die Verteidigung in einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2010 - 5 U 17/09
    Bedingter Vorsatz ist ausreichend und zu bejahen, wenn der Schädiger das Bewusstsein hat, dass infolge seines Tuns oder Unterlassens der andere der Gefahr eines Schadens ausgesetzt wird, und wenn er diesen möglichen Schaden für den Fall des Eintritts billigend in Kauf nimmt, mag er ihn auch nicht wünschen (vgl. BGH, Urteil v. 11.11.2003, VI ZR 371/02, NJW 2004, 446, Juris-Rz. 26).
  • BGH, 16.03.2009 - II ZR 138/08

    Genossenschaft - Einzahlung der Pflichteinlage in Raten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2010 - 5 U 17/09
    40 Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung sind auf den Beitritt zu einer Genossenschaft die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft bzw. des fehlerhaften Beitritts anzuwenden, die Rechtsfolgen eines fehlerhaften Beitritts zu einer Genossenschaft unterscheiden sich nicht von denen des fehlerhaften Beitritts zu einer BGB-Gesellschaft, einer Personenhandelsgesellschaft oder einem Verein (vgl. BGH, Beschluss vom 16.03.2009 - II ZR 138/08, NJW-RR 2009, 1262, Juris-Rz. 2 m. w. N.).
  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 140/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2010 - 5 U 17/09
    Diese Grundsätze stehen einem Anspruch auf Rückgewähr der Einlage aber nicht entgegen, wenn der Vertragspartner - hier die Schuldnerin - verpflichtet ist, diesen im Wege des Schadensersatzes so zu stellen, als hätte er den Beitritt nicht erklärt und seine Einlage nicht geleistet (vgl. BGH, Urteil vom 21.03.2005 - II ZR 140/03, DB 2005, 940, Juris-Rz. 34 m. w. N).
  • BGH, 28.02.2005 - II ZR 13/03

    Voraussetzungen einer Prospekthaftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger

  • BGH, 21.02.2000 - II ZR 231/98

    Sachurteilsvoraussetzungen einer Konkursfeststellungsklage nach Aufnahme des

  • BFH, 19.08.2008 - IX R 3/08

    Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen - Anwendungsbereich

  • BGH, 14.04.1986 - II ZR 123/85

    Voraussetzungen der Prospekthaftung - Treuhänderpflichten - Verschulden vor

  • OLG Bremen, 01.02.2016 - 5 W 38/15

    Entlassung des Testamentsvollstreckers - Erbrecht; Testamentsvollstrecker;

    In dem in Deutschland geführten Rechtsstreit wurde die Beschwerdeführerin wegen der - unberechtigten - Verfügung über eine auf Mallorca belegene Wohnung des Erblassers auf Herausgabe des Veräußerungserlöses im Wege der unberechtigten Bereicherung in Anspruch genommen (LG Bremen 6-O-3041/04 = OLG Bremen 5 U 17/09 und 5 U 4/14).
  • OLG Frankfurt, 10.02.2014 - 20 VA 10/13

    Akteneinsicht: Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Frist auf gerichtliche

    So betreffe das vorliegende Verfahren ebenso wie das von der weiteren Beteiligten unter anderen gegen den Beklagten zu 9 betriebene Verfahren (Aktenzeichen des Berufungsverfahrens vor dem OLG Frankfurt: 5 U 17/09) einen Schadensersatzanspruch gegenüber einem Anleger wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht der Genossenschaft bzw. ihrer Organe im Zusammenhang mit Prospektwerbung, wobei die vorliegenden Beklagten ebenso wie die Beklagten des Verfahrens Az. 5 U 17/09 Vorstandsmitglieder der Gesellschaft seien.
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